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Kreis Steinfurt (NRW)

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Rubrik: Sonstiges

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Sonstiges

Umwelt- und Planungsamt weist auf Kennzeichnungspflicht von Pferden hin

Wer mit einem Pferd unter anderem durch die Landschaft reiten will, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW ein gültiges Reitkennzeichen samt Jahresplakette. (Quelle: Kreis Steinfurt)

Umwelt- und Planungsamt weist auf Kennzeichnungspflicht von Pferden hin

Kreis Steinfurt - Reiterinnen und Reiter sollten an Reitkennzeichen und Jahresplaketten denken
Kreis Steinfurt. Frühlingshaftes Wetter und die freien Tage um Ostern ziehen viele Reiterinnen und Reiter wieder in die Natur. Wer mit einem Pferd beispielsweise durch Landschaft und Wälder reiten will, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW ein gültiges Reitkennzeichen samt Jahresplakette. Darauf weist das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt zum Saisonbeginn hin.
 
Die Kennzeichnungspflicht gilt für alle Pferde, die außerhalb von Reitanlagen oder Höfen geritten oder geführt werden. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen ausreitet, muss nach Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes mit einem Bußgeld rechnen. Das Reitkennzeichen und zugehörige Jahresplakette können beim Umwelt- und Planungsamt erworben werden. Die Kosten für das Reitkennzeichen inklusive der gültigen Jahresplakette betragen 39,50 Euro. Wer bereits ein Reitkennzeichen besitzt, zahlt für die Reiterplakette 30,50 Euro. Reiterhöfe zahlen 89,50 Euro (Reitkennzeichen m. Plakette) bzw. 80,50 Euro.
 
Die Einnahmen leitet der Kreis Steinfurt an das Land Nordrhein-Westfalen weiter. Mit dem Geld werden Reitwege und Reitrouten instand gehalten bzw. neu angelegt.
 
Weitere Informationen zu Reitkennzeichen und –plakette sowie die Antragsformulare gibt es im Internet unter www.kreis-steinfurt.de. Direkter Kontakt zu den Mitarbeiterinnen kann in Steinfurt unter der Telefonnummer 02551/69-2191 oder in Tecklenburg unter der Telefonnummer 05482/70-3488 aufgenommen werden.