Wetter Kreis Steinfurt

 
Stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Wettervorhersage nutzen zu können.

Kreis Steinfurt (NRW)

Fläche: 1.795,76 km² / Bevölkerung: 443.374
Webpräsenz:

Stadt Steinfurt:
Stadt Rheine:
Stadt Greven:
Stadt Emsdetten:
Stadt Hörstel:
Stadt Ibbenbüren:
Stadt Lengerich:
Stadt Ochtrup:

 

Rubrik: Sonstiges

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Sonstiges

Von Farbenpracht und Bürgerpflicht

Foto: ALBA – Städte- und Industriereinigung Baving GmbH

Von Farbenpracht und Bürgerpflicht

Steinfurt - "Der Herbst ist da, er bringt uns Wind, hei hussassa, schüttelt ab die Blätter, bringt uns Regenwetter".

Was in einem bekannten Kinderlied so fröhlich klingt, wird in den nächsten Tagen und Wochen für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere für Grundstücksbesitzer wieder zu einem ernsten Thema.

Denn der Herbst bringt nicht nur bunte Farben und leuchtende Wälder mit sich, sondern auch eine Menge Arbeit. Denn ab jetzt heißt es wieder "Laub fegen".

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass in Steinfurt die Anlieger für die Reinigung der Gehwege vor ihrem Grundstück selbst verantwortlich sind. So soll das gefallene Laub recht zügig, mindestens jedoch einmal pro Woche, zusammengekehrt werden, um Gefahren für Passanten zu vermeiden.

Hierbei stellen sich regelmäßig dieselben Fragen:
Zum einen: Muss ich auch das Laub kehren, das von den Bäumen meiner Nachbarn oder gar von städtischen Bäumen fällt? Die Antwortet lautet eindeutig "Ja". Denn hier geht es nicht etwa nach dem Verursacherprinzip. Derjenige, bei dem das Laub landet, muss es auch kehren und entsorgen.

Woraus sich automatisch die zweite Frage ergibt: Wohin mit dem zusammen gefegten Laub? Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen bieten Biotonne oder Kompost eine Form der Entsorgung. Sollten diese jedoch schon prall gefüllt sein, kann das Laub beim Wertstoffhof oder dem Kompostwerk in Altenberge entsorgt werden.
Alternativ kann das Laub auch in den eigenen Beeten oder unter Hecken genutzt werden. Denn hier bietet es nicht nur einen Frostschutz für die kalte Jahreszeit, sondern beliefert den Boden gleichzeitig mit wertvollen Nährstoffen.

Es ist nicht erlaubt, das Laub einfach auf die Straße zu kehren, damit es dann von der Kehrmaschine mitgenommen wird. Denn das verstopft zum einen die Gullys und übersteigt zum anderen die Kapazitäten der Straßenreinigungsmaschinen.

Und nicht zuletzt liegt natürlich auch ein gewisses Maß an Eigenverantwortung bei den Passanten. Denn in dieser Jahreszeit sollte es selbstverständlich sein, sich bei den Gegebenheiten von Straßen und Wegen entsprechend vorsichtig zu verhalten.

Wenn sich so jeder an Regeln und Pflichten hält, können alle Bürger den goldenen Herbst noch einmal in vollen Zügen genießen.