Entsprechend dem "Erneuerbare Energien Gesetz" EEG wird Strom aus Solarenergie über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem gesetzlich festgelegten Preis vergütet. Der Solarstrom wird in der Regel vollständig in das Netz eingespeist, da die Vergütung höher ist als der Preis, der für den Bezug von Strom aus dem Netz bezahlt werden muss. Die vom Netz bezogene und die ins Netz eingespeiste Energie werden dabei getrennt voneinander - über zwei Zähler - registriert und abgerechnet.
Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Photovoltaikanlagen zu festgeschriebenen Mindestpreisen abzunehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Sie wird für das Jahr der Installation und weitere zwanzig Jahre gezahlt und ist für diesen Zeitraum festgeschrieben. Je nach Art und Größe der Anlage gelten unterschiedliche Vergütungssätze.
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