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Rubrik: Auto, Motorrad & Verkehr

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Auto, Motorrad & Verkehr

„Gelbe Karte“ für Falschparker - Wenn es für die Müllabfuhr zu eng wird

Maximilian Heile (links), Betriebsleiter des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebes, und Matthias Knollmann, Teamleiter Abfallentsorgung, stellen die neuen Infozettel für »Parksünder« vor. (Foto: Stadt Ibbenbüren)

„Gelbe Karte“ für Falschparker - Wenn es für die Müllabfuhr zu eng wird

Ibbenbüren - Wenn die Müllabfuhr nicht vorfahren kann, werden Abfallgefäße nicht geleert. Falsch parkende Fahrzeuge behindern allzu oft die Zufahrtswege und Wendeplätze für die Entsorgungsfahrzeuge des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebes (BIBB). Gelbe Infozettel an der Windschutzscheibe beziehungsweise unter dem Scheibenwischer der Falschparker sollen nun darauf hinweisen, Kreuzungs- und Einmündungsbereiche freizuhalten sowie eine Durchfahrtbreite von mindestens drei Metern einzuhalten.

„Durch falsch parkende Fahrzeuge ist die Ein- beziehungsweise Durchfahrt für unsere Müllabfuhr oft nur schwer bis gar nicht möglich. Dadurch kommt es zu Verspätungen – teils können ganze Straßenzüge nicht angefahren werden“, erklärt Maximilian Heile, Betriebsleiter des Ibbenbürener Bau- und Servicebetriebes.

Gleichzeitig verursachen falsch parkende Fahrzeuge häufig Gefahrensituationen, da die Müllfahrzeuge gezwungen sind, zu rangieren oder eine Straße rückwärts zu befahren. Matthias Knollmann, Teamleiter Abfallentsorgung, betont: „Unsere Mitarbeitenden geben ihr Möglichstes, um die planmäßige Entsorgung zu bewerkstelligen. Blechschäden sind dabei wegen Falschparkern leider nicht ganz auszuschließen. Glücklicherweise sind bislang noch keine Personen verletzt worden.“ Und er gibt zu bedenken: „Im Ernstfall müssen schließlich auch Rettungswagen – mit vergleichbarer Breite wie unsere Entsorgungsfahrzeuge – freie Zufahrt haben.“

Der Ibbenbürener Bau- und Servicebetrieb verteilt ab sofort also gelbe Infozettel an falsch parkende Fahrzeuge, um die „Parksünder“ zu sensibilisieren. Allgemein gilt: Wenn Parkverstöße eine Sonderentleerung erfordern, können die anfallenden Gebühren der Fahrzeughalterin beziehungsweise dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt werden. Das Falschparken ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.