Rubrik: Auto, Motorrad & Verkehr

Meldung von: Norbert Tenhagen, GTÜ Sachverständigenbüro Tenhagen
Rubrik: Auto, Motorrad & Verkehr

Oldtimer- & Youngtimergutachten vom Fachmann

Oldtimer- & Youngtimergutachten vom Fachmann

Für die Zulassung als historisches Fahrzeug oder zur Erlangung eines roten 07er-Kennzeichens wird ein Oldtimergutachten gemäß § 23 StVZO benötigt.

Bei positiver Begutachtung erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten bei Nutzung eines 07er-Kennzeichens oder des H-Kennzeichens (pauschale Kfz-Steuer).

Die Oldtimerbegutachtung umfasst eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (gemäß § 29 StVZO) sowie die sachverständige Begutachtung des Pflege- und Erhaltungszustands des Gesamtfahrzeugs und der Originalität seiner Hauptbaugruppen.

Warum ein Wertgutachten?
Zur Versicherungseinstufung verlangen die Versicherer (z. B. ClassicCar Versicherung des ADAC oder OCC) in der Regel ein aktuelles Gutachten mit Zustandsbeschreibung und mit objektiver Wertermittlung.

Für eine optimale Versicherung empfiehlt sich generell die Erstellung eines Gutachtens, unabhängig vom Fahrzeugwert.
Aber auch für den Besitzer ist so ein Gutachten von Vorteil. Bei Beschädigung durch andere Verkehrsteilnehmer oder gar bei Verlust durch Diebstahl sorgt es für eine reibungslose, unkomplizierte Schadenabwicklung, ohne in Beweisnot zu kommen.
Über den Oldtimerservice der GTÜ wird anhand von Marktwertanalysen und Auktionen der Wert des Liebhaberfahrzeuges unter Einschluss aller wertsteigernden Faktoren ermittelt. Der Zustand fließt in die Bewertung mit ein.

GTÜ Sachverständigenbüro Norbert Tenhagen
Dipl.- Ing. Norbert Tenhagen

Weseler Straße 539
(im ADAC Service Center Münster)
48163 Münster

Telefon: 0251-53954607
Telefax: 0251-53954609
E-Mail: service@gtue-muenster.de

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