Mehr Führerschein fürs Geld! Insbesondere Motorrad- und Motorroller-Interessierte dürfen sich freuen. Denn ab 19. Januar 2013 gilt die neue Führerscheinverordnung und bringt Vorteile für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer.
Die neuen Zweiradfahrerlaubnisklassen:
- Kleinkrafträder (16 Jahre) max. 50 cm³ und max. 45 km/h oder Elektroantrieb mit max. 4 kW
- Leichtkrafträder (16 Jahre) max. 125 cm³, max. 11kW (15 PS) und max. 0,1 kW/kg oder Dreiräder bis zu 15 kW
- Offene Klasse (20 Jahre bei A2 oder Direkteinstieg 24 Jahre), offene Dreiräder (21 Jahre)
Info: Als nationale Regelung bleibt die Mofa-Prüfbescheinigung erhalten. Mofas dürfen weiterhin ab 15 Jahren gefahren werden und weisen bei max. 50 cm³ Hubraum eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf. Vor Ablegen der Prüfung erfolgt eine theoretische und praktische Ausbildung.
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