Rubrik: Bauen, Wohnen & Immobilien

Photovoltaik, Thermische Solaranlagen und Holzpelletheizungen - Von der Beratung über die Planung bis zur Ausführung.
Solar Konzept

Photovoltaik, Thermische Solaranlagen und Holzpelletheizungen - Von der Beratung über die Planung bis zur Ausführung.

Photovoltaik - Was ist das? Photovoltaik ist die Stromgewinnung aus Sonnenlicht. Die hierbei eingesetzten Solarzellen sind Halbleiterelemente, in der Regel aus dem Rohstoff Silizium. Fällt Sonnenlicht auf eine Solarzelle, so werden dort Elektronen in Bewegung gesetzt und es fließt ein elektrischer Strom. Voraussetzung ist allerdings, dass ein geschlossener Stromkreis über einen Verbraucher oder das Stromnetz besteht. Solarzellen werden in Größen von 10 x 10 cm bis 15 x 15 cm hergestellt und zu Solarmodulen zusammengefasst. Zum Schutz gegen härteste Klimabedingungen sind die Zellen zwischen Frontglas und einer rückseitigen Folie einlaminiert und dauerhaft versiegelt. Ein umlaufender Aluminiumrahmen gibt den Modulen die erforderliche Stabilität und ermöglicht die Montage auf einer Unterkonstruktion. Der elektrische Anschluss erfolgt über zwei Anschlusskabel mit wasserdichten Steckverbindern. Physikalisch bedingt erzeugen Solarzellen Gleichstrom. Der gewonnene Strom kann direkt in Batterien gespeichert oder durch Gleichstromverbraucher genutzt werden. Man spricht hier von autarken Solarstromanlagen, die immer dann zum Einsatz kommen, wenn kein öffentliches Stromnetz zur Verfügung steht. Netzeinspeisesysteme benötigen zusätzlich einen Wechselrichter zur Umwandlung in Wechselstrom. Der Solarstrom wird zeitgleich in das Stromnetz eingespeist, über einen zusätzlichen Zähler erfasst und vergütet. Netzeinspeisung als Einnahmequelle Entsprechend dem "Erneuerbare Energien Gesetz" EEG wird Strom aus Solarenergie über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem gesetzlich festgelegten Preis vergütet. Der Solarstrom wird in der Regel vollständig in das Netz eingespeist, da die Vergütung höher ist als der Preis, der für den Bezug von Strom aus dem Netz bezahlt werden muss. Die vom Netz bezogene und die ins Netz eingespeiste Energie werden dabei getrennt voneinander - über zwei Zähler - registriert und abgerechnet. Das EEG verpflichtet die Netzbetreiber, Strom aus Photovoltaikanlagen zu festgeschriebenen Mindestpreisen abzunehmen. Die Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Sie wird für das Jahr der Installation und weitere zwanzig Jahre gezahlt und ist für diesen Zeitraum festgeschrieben. Je nach Art und Größe der Anlage gelten unterschiedliche Vergütungssätze.

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