Rubrik: Handel & Dienstleistungen

Meldung von: Jörg Bohn, Zimmermann Datenvernichtung GmbH
Rubrik: Handel & Dienstleistungen

Thema Aktenvernichtung: Sicherheit steht an erster Stelle.

Thema Aktenvernichtung: Sicherheit steht an erster Stelle.

Trotz des digitalen Zeitalters werden zahlreiche Unterlagen mit internen, vertraulichen und schützenswerten Informationen ausgedruckt. Sie einfach ins Altpapier zu geben, gefährdet nicht nur die Unternehmenssicherheit, sondern verstößt ggf. auch gegen das BDSG.

Wir vernichten in unserer modernen Anlage alle Arten von Papierakten - vom Einzelblatt bis zum gefüllten Stehordner. Die Sicherheit Ihrer sensiblen Akten steht bei uns immer an erster Stelle.

- Ihre Dokumente werden nach den Vorschriften des BDSG vernichtet und erreichen die Sicherheitsstufe P-4 nach DIN 66399-1, auf Wunsch auch Stufe
P-5.

- Unsere Mitarbeiter sind vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit gem. BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet worden.

- Von den abschließbaren Behältern und Fahrzeugen bis hin zu unserer Vernichtungsanlage befinden sich Ihre Akten in einem geschlossenen System, auf das kein Unberechtigter Zugriff hat. 

- Neben der Sicherheitsschleuse zur Halle wird unser Betriebsgelände durch eine Videoüberwachung und eine Alarmanlage gesichert.

- Eine permanente Qualitätskontrolle erfolgt durch die Aufsichtsbehörde, unabhängige Sachverständige und jährliche Audits zur Bestätigung der Zertifizierungen (DIN ISO 9001, Entsorgungsfachbetrieb).

- Die taggleiche Vernichtung Ihrer Akten kann unter Ihrer Aufsicht stattfinden, wenn Sie es wünschen.

Was darf vernichtet werden?
Detaillierte Auskunft erteilt Ihnen Ihr Steuerberater. Einen ersten Überblick über die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf unserer Homepage.

Zimmermann Datenvernichtung GmbH
Gustav-Stresemann-Weg 13
48155 Münster

Tel: 0251 / 620 750-0
Fax: 0251 / 620 750-29
E-Mail: info(at)zimmermann-datenex.de

 
Homepage: www.zimmermann-datenex.de