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Rubrik: Familie, Erziehung & Kinder

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Familie, Erziehung & Kinder

Elterngeld ab sofort online beantragen

Im Kreis Warendorf wird es einfacher, Elterngeld zu beantragen. (Quelle: Kreis Warendorf)

Elterngeld ab sofort online beantragen

Kreis Warendorf - Ab sofort wird die Beantragung von Elterngeld etwas einfacher, denn Eltern können ihre Anträge beim Kreis Warendorf jetzt online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/eltergeld. Mit dem neuen Online-Service soll der bürokratische Aufwand reduziert und der Zugang zu Leistungen erleichtert werden.

Nach einer Registrierung mit einem Benutzerkonto kann sich die Antragstellerin oder der Antragsteller in das Portal einloggen und wird durch die Antragstellung geleitet. Zum Ende ist ein Ausdruck für die handschriftliche Unterschrift erforderlich. Dieser ist dann mit allen notwendigen Nachweisen postalisch an den Kreis Warendorf, Amt für Jugend und Bildung, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf zu senden.

Das ist momentan noch nötig, da sich die Umstellung zum Online-Antrag des Landes NRW in einem Zwischenstadium befindet. Künftig soll der Antrag auf Elterngeld komplett digital möglich sein, mit einer digitalen Unterschrift und durch Hochladen der entsprechenden Nachweise auf das Portal.

Natürlich ist die Beantragung des Elterngeldes auch weiterhin mit Papierformularen möglich Hierfür können Sie den Antrag ebenfalls auf der Seite des Familienportals herunterladen oder diesen bei uns anfordern.

Die Kontaktdaten, sowie weitere Informationen finden Sie im Serviceportal auf der Startseite des Kreises Warendorf - www.Kreis-Warendorf.de.

Elterngeld soll jungen Familien helfen, ihre Lebensgrundlage zu sichern, wenn die Eltern nach der Geburt Ihres Kindes zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten gehen können. Anspruch auf Elterngeld haben aktuell Mütter und Väter, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 32 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.