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Kreis Coesfeld (NRW)

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Rubrik: Bauen, Wohnen & Immobilien

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Bauen, Wohnen & Immobilien

Konditionen für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau in 2022

Beispiel Ascheberg: Auch in Ortskernen wird neu gebaut (Bildquelle: Kreis Coesfeld).

Konditionen für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau in 2022

Kreis Coesfeld - Die Fördergelder, die das Land NRW in 2022 für den öffentlich geförderten Wohnungsbau bereitstellt, wurden aktuell um 200 Millionen EUR aufgestockt. Damit stehen insgesamt 1,3 Mrd. EUR in diesem Jahr für die Schaffung von Wohnraum bereit. „Am Geld wird kein gutes Projekt scheitern“, betont NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach im Vorwort zu den neuen Wohnraumförderungsbestimmungen. Für den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau stehen dabei insgesamt 800 Mio. EUR zur Verfügung. Der Kreis Coesfeld hat hiervon in einer ersten Zuweisung 5,8 Mio. EUR erhalten.

Der Klimaschutz bleibt Schwerpunkt in der öffentlichen Wohnraumförderung – mit unterschiedlichen Klassifizierungen: Der Effizienzhaus-Standard 55 wird als neue Fördervoraussetzung im Mietwohnungsbau eingeführt; dabei gilt eine Übergangsfrist für die Antragstellung bis zum 30. Juni 2022. Wenn der Effizienzhaus-Standard 40 erreicht wird, gibt es weitere Anreize über Zusatzdarlehen und einen erhöhten Tilgungsnachlass. Die erheblichen Baukostensteigerungen der letzten Jahre und die aktuellen Investitionsunsicherheiten werden berücksichtigt, indem die Grunddarlehen um 20 Prozent erhöht werden. Gleichzeitig wurden die Tilgungsnachlässe auf das Grunddarlehen angehoben – bei der 25-jährigen Zweckbindung auf 20 Prozent und für die 30-jährige Zweckbindung sogar auf 25 Prozent. Zweckbindung bedeutet, dass die Wohnungen für die Dauer von 25 oder 30 Jahren grundsätzlich nur an Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) vermietet werden dürfen und dass die Miete, die aktuell für alle Kommunen bei 5,90 EUR liegt, durch die Förderzusage festgelegt wird – die sogenannte Bewilligungsmiete. Diese darf jährlich um 1,5 Prozent erhöht werden. Die Einkommensgrenzen für den WBS sind so hoch bemessen, dass etwa Rentnerhaushalte oder Familien mit Kindern größtenteils einen Anspruch auf einen WBS haben.

Unverändert bleiben die Tilgungsnachlässe in Höhe von 50 Prozent für die Zusatzdarlehen. “So ist trotz einiger Widrigkeiten in der öffentlichen Wohnraumförderung insgesamt ein Programm entstanden, dass sich durchaus für Investoren rechnen kann”, unterstreicht Andreas Arf von der Wohnraumförderung des Kreises Coesfeld. Die Förderhöhe hängt im Wesentlichen von der Höhe des jeweiligen Grunddarlehens ab. Der Kreis Coesfeld berät interessierte Bürgerinnen und Bürger gern über die Fördermöglichkeiten und hilft bei der Antragstellung. Ein Termin für ein ausführliches, unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch kann mit Andreas Arf unter der Rufnummer 02541 / 18-6400 vereinbart werden. Weitere Informationen finden sich auf www.kreis-coesfeld.de/serviceportal sowie auf der Seite der NRW.BANK (www.nrwbank.de).