Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Tiere & Tiernahrung
(Quelle: https://pixabay.com)
Katzenschutzverordnung: Halter im Kreis Coesfeld sollten Vorgaben beachten
Kreis Coesfeld - Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld erinnert alle Katzenhalter im Kreis Coesfeld daran, die Vorgaben der Katzenschutzverordnung einzuhalten. Diese ist am 01. Februar 2019 in Kraft getreten und dient dem Schutz von freilaufenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden – oftmals Probleme, die auf eine hohe Anzahl von Katzen im Kreisgebiet zurückzuführen sind.
Insbesondere müssen Hauskatzen, wenn sie nicht nur im Haus gehalten werden, sondern als sogenannte „Freigängerkatzen“ mindestens zeitweise freien Auslauf erhalten, ab August 2019 kastriert, gechipt und registriert sein. Nach Ablauf einer Übergangsfrist bis Ende dieses Monats kann es als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden, wenn gegen die Vorgaben verstoßen wird. Für Rückfragen stehen die Tierschutzvereine und das Veterinäramt des Kreises Coesfeld gern zur Verfügung.