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Rubrik: Auto, Motorrad & Verkehr

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Auto, Motorrad & Verkehr

Fahrradstraßenachse von Steele nach Zollverein freigegeben

Oberbürgermeister Thomas Kufen (oben), Simone Raskob (Mitte), Geschäftsbereichsvorstand für Umwelt, Verkehr und Sport, und Rainer Wienke, Leiter Amt für Straßen und Verkehr (rechts), bei der Freigabe der Fahrradstraßenachse C von Steele nach Zollverein. Foto: Elke Brochhagen (Quelle: Stadt Essen)

Fahrradstraßenachse von Steele nach Zollverein freigegeben

Essen - Mitte Dezember wurde mit der Achse C von Steele nach Zollverein die letzte der drei neuen Fahrradstraßenachsen für den Verkehr freigegeben: Sie verbindet die Stadtteile Steele, Kray, Stoppenberg, die Zeche Zollverein und Katernberg.

Bei der Fahrradstraßenachse C handelt es sich nicht um eine Strecke mit lückenlos aufeinander folgenden Fahrradstraßen, wie beispielsweise die Achse A vom Südviertel nach Frohnhausen. Vielmehr weist die Achse C auch Abschnitte auf, in denen es keine Fahrradstraße gibt. Gründe hierfür sind beispielsweise vorhandene Radverkehrsanlagen, die auch künftig weiter genutzt werden können, aber auch Bereiche, in denen sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Fahrradstraße realisieren ließe. In der Straße Grendtor wurde der Radfahrstreifen verlängert und auf der Hubertstraße ein Schutzstreifen markiert. Auf der insgesamt rund zwölf Kilometer langen Achse entstanden so neue Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 4,6 Kilometern.

"Mit der Freigabe der dritten großen Fahrradstraßenachsen in diesem Jahr setzen wir ein deutliches Zeichen für mehr Fahrradfreundlichkeit in unserer Stadt", so Oberbürgermeister Thomas Kufen. "Und zugleich erfüllen wir einen wichtigen Bestandteil des Vergleichs zwischen unserer Stadt, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans."

Ab sofort neue Regelungen
Mit der Enthüllung und Freigabe der neuen Fahrradstraßen-Verkehrsbeschilderung auf der Fahrradstraßenachse gelten ab sofort neue Regelungen. Eine Fahrradstraße ist ein Radweg auf der Fahrbahn und wird erst durch eine Zusatzbeschilderung für den Kfz-Verkehr gesondert freigegeben, sodass dieser die Fahrradstraße befahren darf. Auch nach dieser offiziellen Freigabe haben Radfahrer*innen auf einer Fahrradstraße gegenüber dem Kraftfahrverkehr Vorrang und dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, wobei sich Autofahrer*innen an die Geschwindigkeit des Radverkehrs anpassen müssen.

"Auch auf der Achse C kommt wie auf den bereits eröffneten Fahrradstraßenachsen unser eigens entwickelter Standard zum Tragen", so Umwelt-, Verkehr- und Sportdezernentin Simone Raskob. "Dank dieser Ausgestaltung können sich Radfahrerinnen und Radfahrer sicher von A nach B bewegen, sind bevorrechtigt und haben genügend Raum auf der Straße."

Neue Beschilderungen und Markierungen auf der Achse C
Im Zuge der Umsetzung wurden an vielen Einmündungsbereichen bauliche Anpassungen nötig, um die nun geltende Vorfahrtsregelung der künftigen Fahrradstraße zu verdeutlichen, beispielsweise erfolgten so Umbauten im Bereich Zum Oberhof/Schöllerskampstraße in Kray oder Helfenbergweg/Meerbeckshofstraße in Stoppenberg. Zudem wurden entlang der gesamten Route umfangreiche neue Beschilderungen angebracht sowie Markierungen auf den betroffenen Straßen vorgenommen. Konnten neue Sicherheitsstreifen und die Piktogramme aus Fahrrad und Pfeilspitzen (Sharrows), bereits auf die entsprechenden Straßen aufgebracht werden, so stehen die Markierungen der großen, blau-weißen Fahrradstraßenpiktogramme aufgrund der unbeständigen Witterungsbedingungen noch aus. Es ist vorgesehen, diese Arbeiten im Frühjahr nachzuholen.

Kosten der Fahrradstraße
Die Kosten für die Straßenbau-, Markierungs- sowie Beschilderungsmaßnahmen zur Einrichtung der Fahrradstraßenachse von Steele nach Zollverein belaufen sich auf insgesamt rund 805.000 Euro, wobei die veranschlagten Fördermittel bei etwa 760.000 Euro liegen.

Zum Hintergrund
Die Maßnahmen der Fahrradstraßenachsen sind Teil des Vergleichs zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stadt Essen sowie der Deutschen Umwelthilfe zur Umsetzung des Luftreinhalteplans. Auf diesen haben sich die Akteure Anfang Dezember 2019 vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster geeinigt. Die Kosten für die insgesamt drei Achsen werden anteilig durch Mittel aus dem Bundesförderungsprogramm "Saubere Luft" sowie mit städtischen Mitteln finanziert.