Wetter Ruhrgebiet

 
Stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu, um die Wettervorhersage nutzen zu können.

Ruhrgebiet (NRW)

Fläche: 4.438,7 km² / Bevölkerung: 5.108.236
Webpräsenz:

Stadt Dortmund:
Stadt Essen:
Stadt Bochum:
Stadt Oberhausen:
Stadt Duisburg:
Stadt Gelsenkirchen:
Stadt Mülheim:

 

Rubrik: Sonstiges

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Sonstiges

Fällung von Risikobäumen - Grün und Gruga Essen setzt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger um

Im Oktober 2018 musste in der Huyssenallee ein Risikobaum gefällt werden. Foto: Roland Haering, Stadt Essen

Fällung von Risikobäumen - Grün und Gruga Essen setzt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger um

Essen - Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. In den folgenden Wochen müssen 30 Risikobäume der Priorität 2 in sieben Stadtbezirken gefällt werden.

Werden potenzielle Gefahren festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.

Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort, der Fällgrund und Infos zur Nachpflanzung hervorgehen.

Zu den Einstufungen der Risikobäume
Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).