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Kreis Warendorf (NRW)

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Rubrik: Bauen, Wohnen & Immobilien

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Bauen, Wohnen & Immobilien

Zahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten deutlich angestiegen

Die Mitarbeiterinnen der Wohnraumförderung des Kreises Warendorf – v.l.: Marina Hoffmann, Fabienne Knoche, Sonja Herrmann und Amtsleiterin Ulrike Kleier – und Kreisdirektor Dr. Stefan Funke freuen sich, dass mit öffentlichen Mitteln mehr neuer Wohnraum entsteht – wie dieses Elf-Parteien-Haus in Warendorf. – (Foto: Kreis Warendorf)

Zahl der öffentlich geförderten Wohneinheiten deutlich angestiegen

Kreis Warendorf - Nachdem das Land NRW im Jahr 2018 das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm neu aufgestellt hat, profitierten Investoren und Eigentümer auch 2019 von nochmals attraktiveren Rahmenbedingungen und Konditionen. Insgesamt konnten im letzten Jahr 128 Wohneinheiten, die im Kreis Warendorf entstehen, aus dem Landestopf gefördert werden. Damit stieg erfreulicherweise der Umfang der geförderten Wohneinheiten im Vergleich zum Vorjahr um 13 Prozent. Wie die Wohnraumförderung des Kreises berichtet, fließen rund 11,3 Millionen Euro in den Bau von Mietwohnungen für Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen, in Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen sowie in Eigenheime für Familien, die aufgrund Ihres Einkommens zum Bezug öffentlicher Mietwohnungen berechtigt wären.

Allein die Förderung im Eigenheimbereich konnte im Vergleich zum Vorjahr um etwa 770.000 Euro gesteigert werden. Mit dem mehrjährigen Wohnraumförderprogramm des Landes sollen attraktive und rentable Fördermöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, um insbesondere Wohnraum für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen zu schaffen.

Vom Land NRW wurden bereits Anpassungen der Wohnraumförderungsbestimmungen für das Förderjahr 2020 angekündigt. Die bestehenden Grunddarlehenspauschalen pro Quadratmeter Wohnfläche werden bei der Förderung des Mietwohnungsneubaus voraussichtlich erneut angehoben. Auch für den Neubau und Erwerb von Eigentum sollen die Darlehensbeträge steigen. Die neuen Förderrichtlinien werden vermutlich im Laufe des Februars durch das Ministerium veröffentlicht.

Auch für die Modernisierung von Mietwohnraum und Eigenheimen hat das Land attraktive Konditionen erlassen. Es kann ein großzügiger Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent der Darlehenssumme in Anspruch genommen werden, sodass im Ergebnis nur ein Teil eines gewährten Darlehens zurückgezahlt werden muss.

Für weitergehende Informationen zu den Fördermöglichkeiten stehen die Mitarbeiterinnen der Kämmerei, Wohnraumförderung, des Kreises gerne telefonisch unter 02581/ 53-2040 und -42 zur Verfügung. Auch wenn die abschließenden Konditionen für das Förderjahr 2020 noch nicht feststehen, empfehlen sie allen Interessierten, sich frühzeitig über die Möglichkeiten im Bereich der Mietwohnraum-, Eigenheim- und Modernisierungsförderung beraten zu lassen. Die aktuell geltenden Konditionen können zusammen mit weiteren Links zur NRW.BANK unter www.kreis-warendorf.de (Stichwort Wohnraumförderung) aufgerufen werden.