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Rubrik: Versicherung & Finanzen

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Versicherung & Finanzen

Kommunale Verfolgungsbehörden wollen bei Bekämpfung der Schwarzarbeit schlechtem Image entgegenwirken

Claudia Junker und Kathrin Süggeler schilderten die Entwicklung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kreis Paderborn. (Quelle: Kreis Steinfurt)

Kommunale Verfolgungsbehörden wollen bei Bekämpfung der Schwarzarbeit schlechtem Image entgegenwirken

Kreis Steinfurt - Das Image kommunaler Verfolgungsbehörden bezüglich Schwarzarbeit ist verbesserungsbedürftig. Dessen sind sich die Prüfer bewusst. Sie wollen es ändern – durch Aufklärung! So der Tenor der zweitägigen Bundesfachtagung „Bekämpfung der Schwarzarbeit“ in Steinfurt. Mehr als 100 Teilnehmer unterschiedlicher Verfolgungsbehörden aus ganz Deutschland waren ins Kreishaus gekommen, um sich über ihre Erfahrungen auszutauschen und um sich zu informieren.

Das Motto „Kommunale Schwarzarbeitsbekämpfung als Teil aktiver Wirtschaftsförderung“ war gleichzeitig Thema zweier Referentinnen der Kreisverwaltung Paderborn, die sich seit 2003 mit Schwarzarbeit beschäftigen. „Wir haben uns in all den Jahren den Ruf vom Wirtschaftsverhinderer zum Wirtschaftsförderer erarbeitet. Das war ein langer Weg – in unserer Behörde, in der Politik und bei den Gerichten“, sagte Claudia Junker. „Es kommt auf die Blickrichtung an und darauf, dass Verfahren transparent gemacht werden. Dann erreichen wir auch die Akzeptanz unserer Arbeit.“ Ihre Kollegin Kathrin Süggeler wies darauf hin, dass es sich in ihrem Kreis zurzeit untypisch verhält: „Die Schwarzarbeit ist weit verbreitet, obwohl die wirtschaftliche Lage aktuell gut ist. Eigentlich ist das in Zeiten schlechter Konjunktur so.“ Eine Erklärung dafür: „Überfüllte Auftragsbücher. Unternehmen schaffen die Aufträge nicht mehr mit eigenen Kräften und sind aus der Not heraus gezwungen, auf Subunternehmer zu setzen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen.“

Mit Voraussetzungen ist die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer gemeint. Die ist zwingend notwendig, um nicht illegal zu arbeiten. „Es ist nicht unsere Absicht, Existenzen zu vernichten. Wir sind vor allem präventiv unterwegs und klären Betriebe auf“, betont Martin Lücker vom Ordnungsamt des Kreises Steinfurt. Einmal im Monat geht er mit einem Außendienstmitarbeiter der Handwerkskammer Münster zur Prüfung in Betriebe. „Es liegt uns sehr am Herzen, die Betriebe in den legalen Arbeitsmarkt zu transferieren. Hier können sie nachhaltiger agieren, weil sie auch ausbilden dürfen. Das ist uns wichtiger, als horrende Bußgelder zu erheben, die dann von den Betrieben gar nicht gezahlt werden können. “ Zehn bis 15 schwarzarbeitende Firmen deckt die Kreisordnungsbehörde im Kreis Steinfurt jährlich auf. Die meisten davon ließen sich legalisieren, sagt Lücker ein wenig stolz. Gelingt das nicht, werden Bußgelder erhoben und Untersagungsverfügungen ausgesprochen. 30.000 bis 40.000 Euro sind das im Jahr. Weitere Ziele der kommunalen Verfolgungsbehörden seien der Arbeitsschutz, Schutz der gewerbetreibenden Unternehmen, die gute Qualität liefern und der Schutz der Kunden vor mangelhaften Leistungen. Auch wenn die Bekämpfung der Schwarzarbeit eine Pflichtaufgabe der kommunalen Verfolgungsbehörden ist, wird dieser Bereich unterschiedlich intensiv bearbeitet war bei der Bundesfachtagung zu hören - abhängig von den Stellenanteilen. 30 Prozent seiner Stelle seien für die Bekämpfung der Schwarzarbeit vorgesehen, sagt Lücker. 30 Prozent seien es bei seiner Kollegin.

„Prüfungen von Betrieben werden nie ohne Verdacht durchgeführt. Es müssen schon Anzeichen gegeben sein“, erklärt Gerit Grüneklee aus dem vierköpfigen Organisationsteam der Bundesfachtagung und ebenfalls beim Kreis Paderborn mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit betraut. „Wir gehen Anzeigen und Beobachtungen nach und gucken, ob da was dran ist. Unser Einsatz vor Ort kann also nicht nur belastend, sondern auch entlastend für Betriebe sein.“ In diesem Zusammenhang spricht er auch eine bevorstehende Gesetzesänderung an. Nach der kann auch gegen den Auftraggeber von handwerklicher Schwarzarbeit ein Bußgeld ausgesprochen werden, wenn er fahrlässig gehandelt hat. „Bislang mussten die Verfolgungsbehörden den Beweis antreten, dass der Auftraggeber genau wusste, dass der von ihm beauftragte Handwerker nicht in die Handwerksrolle eingetragen war“, schildert Gerit Grüneklee die Vergangenheit und spricht die Schwierigkeit des Nachweises an: „Die Auftraggeber konnten sich oft auf Unkenntnis berufen und somit war eine Ahndung des Rechtsverstoßes nicht möglich. Insofern ist es schon ungerecht, dass die Auftraggeber in nahezu allen Fällen der wirtschaftlich Stärkere gegenüber dem Handwerker sind.

Die jetzt beschlossene Änderung hat Grüneklee gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe beim Landeswirtschaftsministerium angeregt. Regelmäßig finden Redaktionssitzungen in Düsseldorf statt, um über Probleme bei der Arbeit und Lücken im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zu berichten. Er sagt ganz eindeutig. „Es ist unsozial, schwarz zu arbeiten. Wir leiden alle darunter. Unternehmen zahlen keine Steuern und keine Sozialabgaben. Das ist kein fairer Wettbewerb und schadet legalen Betrieben.“ Im Kreis Steinfurt wird der wirtschaftliche Schaden nach Angaben der Wirtschafts- und Entwicklungsgesellschaft des Kreises Steinfurt auf bis zu 1,7 Millionen Euro im Jahr geschätzt. Bei der Annahme, dass 5 Prozent der Unternehmen von Schwarzarbeit betroffen sind.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bundesfachtagung war noch ein weiteres Thema von besonderem Interesse: Das Erkennen von gefälschten Ausweisdokumenten. Josef Brüggen, Kriminalhauptkommissar der Polizeidirektion Oldenburg, der in Fachkreisen auch als „erfolgreichster Fälschungsjäger im Norden“ betitelt wird, hatte einige Tipps und Tricks parat, wie Fälschungen schnell und sicher festgestellt werden können: „Manche sind offensichtlich. Nämlich dann, wenn beispielsweise das Ausstellungsdatum eines Führerscheins vor dem Datum der Prüfung liegt.“ Weniger offensichtlich seien das Gewicht der Ausweiskarte und verschiedene Anhaltspunkte der maschinenlesbaren Zeilen. Auch der Einsatz einer UV-Lampe könne Fälschungen entlarven, sagte Brüggen, der sich seit mehr als 20 Jahren mit der Thematik beschäftigt. Hinweise, die die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bundesfachtagung beim Einsatz vor Ort brauchen können, wenn es darum geht, illegale Beschäftigung aufzudecken. Nur wer gültige Ausweisdokumente besitzt, ist berechtigt, im Bundesgebiet zu arbeiten.

Die Bundesfachtagung findet jedes Jahr in einem anderen Ort in Deutschland statt. Das vierköpfige Organisationsteam ist selbst in Verfolgungsbehörden beschäftigt und bereitet diese Fachtagung ehrenamtlich vor.

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