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Rubrik: Versicherung & Finanzen

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Versicherung & Finanzen

Europawahl 2019: Vorbereitungen im Kreis Steinfurt laufen auf Hochtouren

Europawahl (Quelle: Kreis Sterinfurt)

Europawahl 2019: Vorbereitungen im Kreis Steinfurt laufen auf Hochtouren

Kreis Steinfurt - Die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments findet vom 23. bis 26. Mai 2019 in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) statt. In Deutschland werden rund 64,8 Millionen Menschen wahlberechtigt sein, davon etwa 60,8 Millionen Deutsche und rund vier Millionen weitere Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland leben. Auch in der Kreisverwaltung Steinfurt und in den Rathäusern der 24 kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit insgesamt circa 346.000 Wahlberechtigten laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren. Als Kreiswahlleiter ist Kreisdirektor Dr. Martin Sommer für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Kreisgebiet verantwortlich.

An der Europawahl können in Deutschland am 26. Mai 2019 auch Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aktiv teilnehmen. Sie müssen dazu bis zum 5. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ihrer Stadt oder Gemeinde stellen. Kreiswahlleiter Dr. Martin Sommer weist darauf hin, dass die Wahlämter der Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt die entsprechenden Formulare bereithalten.

Wer bereits aufgrund eines Antrages bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland eingetragen war, muss diesen Antrag nicht erneut stellen. Bei Vorliegen der sonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen erfolgt eine automatische Eintragung, sofern dieser nicht ausdrücklich, das heißt ebenfalls auf Antrag, widersprochen wurde.

Nach einem Wegzug in das Ausland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik ist ein neuer Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich, um an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen zu können.

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Unionsbürgerinnen und -bürger bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden und auf der Internetseite des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de).

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