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Kreis Warendorf (NRW)

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Rubrik: Bauen, Wohnen & Immobilien

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Bauen, Wohnen & Immobilien

Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022: Günstige Konditionen für Eigenheime und Mietwohnungsbau

Insbesondere Familien möchten sich den Traum von der eigenen Immobilie erfüllen. Das Wohnraumförderungsprogramm des Landes kann viele Bauwillige unterstützen. Nähere Informationen erteilt der Kreis Warendorf.

Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022: Günstige Konditionen für Eigenheime und Mietwohnungsbau

Kreis Warendorf - Günstige Darlehen des Landes NRW für den Bau oder den Kauf von Eigenheimen und -wohnungen können ganzjährig beim Kreis Warendorf beantragt werden. Das mehrjährige Wohnraumförderungsprogramm 2018 - 2022 bietet aktuell noch günstige Förderkonditionen. Gefördert werden Haushalte, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze für öffentlich geförderten Wohnraum liegt. Der Neubau von selbst genutztem Wohneigentum wird in diesem Jahr in allen Kommunen des Kreises Warendorf gefördert, ebenso der Kauf eines bereits bestehenden Eigenheims oder einer Wohnung.

Das Grunddarlehen beträgt im Kreis Warendorf je nach Stadt und Gemeinde zwischen 60.000 und 110.000 Euro. Hinzu kommt ein Familienbonus für jedes haushaltsangehörige Kind und jede schwerbehinderte Person (jeweils 15.000 Euro). Ferner wurden die Anforderungen an das aufzubringende Eigenkapital in 2018 gesenkt: es ist ein Eigenleistungsersatz in Höhe von 15 % der Fördersumme möglich. Ein Tilgungsnachlass in Höhe von bis zu 7,5 % des Gesamtförderbetrags ist möglich. Die Zinsen betragen inklusive eines jährlichen Verwaltungskostenbeitrags der NRW.BANK insgesamt 1,0 Prozent. Insgesamt sollen hierdurch insbesondere junge Familien bei der Verwirklichung des Traums von der eigenen Immobilie unterstützt werden.

Im Mietwohnungsbau liegen die Darlehenssätze im Kreis Warendorf zwischen 1.250 Euro und 1.850 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, hinzu kommen Zusatzdarlehen. Hier belaufen sich die Zinsen inklusive eines jährlichen Verwaltungskostenbeitrags der NRW.BANK im Kreis Warendorf auf 0,5 bis 1,0 Prozent. Auch dabei sind Tilgungsnachlässe, also Zuschüsse, möglich.

Sowohl in Mietwohnungen als auch in Eigenheimen werden zusätzlich energetische Sanierung, der Abbau von Barrieren oder Maßnahmen zur Einbruchprävention mit Darlehen der NRW.Bank gefördert. Es wird grundsätzlich eine Komplettfinanzierung angeboten. Eigenleistungen sind nicht mehr erforderlich. Die Darlehensobergrenze wurde mit 100.000 € je Wohnung bzw. Eigenheim hoch angesetzt. Zudem beträgt der Zinssatz in den ersten 10 Jahren 0 % und es wird einheitlich ein Tilgungsnachlass in Höhe von 20 % gewährt.

Investoren und Interessierte sollten sich zeitnah melden. Nähere Informationen und Förderanträge erhalten Sie beim Kreis Warendorf, Der Landrat, Kämmerei – Wohnungswesen, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf bzw. unter den Telefonnummern: 0 25 81/ 53 20 42 und 0 25 81/ 53 20 40. Ein Link zur Homepage der NRW-Bank und zu den Antragsformularen ist auf der Homepage des Kreises Warendorf hinterlegt (www.kreis-warendorf.de, Service/Dienstleistungen suchen, Anliegen A-Z, Stichwort „Wohnbauförderung“). Zudem können Formulare auch direkt unter www.nrwbank.de heruntergeladen werden.