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Rubrik: Sonstiges

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Sonstiges

Mit Sozialausweis greifen Vergünstigungen - Ermäßigungen bei städtischen Kultur- und Freizeitangeboten

Es gibt mehr Vergünstigungen, als man denkt: Manfred Meßmann (li.), Leiter des städtischen Fachdienstes Soziales, und sein Kollege Wolfgang Salzmann präsentieren den Sozialausweis sowie die Schwimmkarte des Aaseebades Ibbenbüren. (Foto: Stadt Ibbenbüren / André Hagel)

Mit Sozialausweis greifen Vergünstigungen - Ermäßigungen bei städtischen Kultur- und Freizeitangeboten

Ibbenbüren - Der Sozialausweis unterstützt verschiedene Personenkreise in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, indem er unterschiedliche Vergünstigungen ermöglicht. Und das sowohl im Freizeitbereich wie etwa auch bei kulturellen Angeboten.

Hierbei ist vielen nicht bekannt: Inhaber des Sozialausweises sind unter anderem auch berechtigt, kostenlos an Veranstaltungen teilzunehmen, die der städtische Fachdienst Volkshochschule und Kultur ausrichtet. Theater-, Konzert-, Kabarett- sowie Kinderkulturveranstaltungen können ohne Kosten für eine Eintrittskarte besucht werden, soweit noch Plätze zur Verfügung stehen. In der Regel sind über die bestehenden Kultur-Abos hinaus noch freie Plätze verfügbar. Bei einzelnen Veranstaltungen stellt sich dies aber erst kurz vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse heraus. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht hierbei nicht.

Auch in weiteren städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen greifen in Ibbenbüren Vergünstigungen für Sozialausweis-Inhaber. So sind diese von den Jahresnutzungsgebühren der Stadtbücherei Ibbenbüren ebenso befreit, wie sie bei einigen Veranstaltungen und Kursen der Volkshochschule eine Kostenermäßigung von 30 Prozent in Anspruch nehmen können. In der Musikschule erhalten Inhaber des Sozialausweises eine 50-prozentige Ermäßigung.

Ähnliches gilt im Aaseebad Ibbenbüren. In dem beliebten Freizeit- und Erholungsbad für die ganze Familie erhalten Sozialausweis-Inhaber eine Ermäßigung von 80 Prozent auf den Eintrittspreis. Sie sind berechtigt, das Aaseebad Ibbenbüren bis zu 24 mal im Jahr montags bis freitags zu besuchen. Eine Ausnahme von dieser Regelung bilden Feiertage. Hierzu erhalten Inhaber des Ausweises eigens eine Schwimmkarte, auf welcher die Besuche im Aaseebad angekreuzt werden. Der Sozialausweis ist an der Kasse vorzulegen.

„Mit der Herausgabe des Sozialausweises will die Stadt Ibbenbüren der schwierigen Lebenssituation von Menschen mit niedrigem Einkommen Rechnung tragen“, erläutern Manfred Meßmann, Fachdienstleiter Soziales der Stadt Ibbenbüren, und sein Kollege Wolfgang Salzmann. „Das Angebot soll zur finanziellen Entlastung der Betroffenen beitragen.“