Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Sonstiges
Visualisierung der Blickrichtung West- und Nordstraße [Ausschnitt aus 3D-Grafik].
Aktueller Stand zum Bürgerbegehren in Warendorf
Warendorf - Der Haupt- und Finanzausschuss hat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Marktplatz” abgestimmt. Demnach erfüllt das Bürgerbegehren die gesetzlichen Voraussetzungen. Dem Rat obliegt es nun die Zulässigkeit endgültig festzustellen.
Wie berichtet, hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Bürgermeister Dr. Karl-Uwe Strothmann Unterschriftenlisten überreicht. Insgesamt wurden bis zum Fristende am 26. März rund 3 700 gültige Unterschriften eingereicht. Stellt der Rat die Zulässigkeit fest, muss er als nächstes entscheiden, ob er dem Bürgerbegehren in der Sachfrage folgt. Hier haben die Initiatoren die Gelegenheit, das Begehren zu erläutern. Bleibt der Rat bei seiner Entscheidung, muss ein Termin für einen Bürgerentscheid festgelegt werden.