Rubrik: Versicherung & Finanzen

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
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LWL-Etat 2018: Abgeordnete beraten über Senkung der Umlage

LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann. Foto: LWL

LWL-Etat 2018: Abgeordnete beraten über Senkung der Umlage

Münster - Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) wird den Umlagehebesatz für seine 27 Mitgliedskreise- und -großstädte um voraussichtlich 1,4 Prozentpunkte von 17,4 auf 16,0 Prozent senken. Das haben am Donnerstag (23.11.2017) in Münster LWL-Direktor Matthias Löb und LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann den 116 Abgeordneten in der westfälisch-lippischen Landschaftsversammlung vorgeschlagen. Die Abgeordneten werden den Planentwurf des 3,5-Milliarden-Etats für 2018 nun beraten und Anfang Februar darüber beschließen.

Die kräftigste Hebesatzsenkung seit 2001 wird möglich, weil sich die Einnahmen des LWL deutlich verbessern und sich zugleich die Ausgabensituation leicht entspannt. LWL-Kämmerer Dr. Georg Lunemann: "Bei den Einnahmen sorgen steigende Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz mit einem Plus von 10,4 Prozent oder 52 Mio. Euro für Entlastung" Außerdem erhöhe sich dank guter Konjunkturentwicklung die Steuerkraft der meisten LWL-Mitgliedskreise und -städte, somit auch die Bemessungsgrundlage für deren LWL-Umlagezahlung. Lunemanns Erläuterung dazu: "Die erhöhte Bemessungsgrundlage bewirkt, dass die Umlage trotz deutlicher prozentualer Senkung bei der sogenannten Zahllast, also in Euro und Cent, unter dem Strich für alle 27 LWL-Mitglieder um insgesamt 9,6 Mio. Euro leicht steigt. Allerdings hätte diese Zahllast ohne die jetzt geplante prozentuale Absenkung um stattliche 194 Mio. Euro höher gelegen."

Auf der Ausgabenseite wirken sich etwa beim Ambulant Betreuten Wohnen (ABW) für Menschen mit Behinderung geringere Fallzahlen als bislang angenommen kostenmindernd aus. Ähnlich die Entlastung zum Beispiel bei den LWL-Aufwendungen für Bewohner stationärer Behindertenhilfe-Einrichtungen: Nach neuer Gesetzeslage müssen Pflegekassen Geldleistungen für Betroffene in größerem Umfang übernehmen als bisher im LWL-Etat einkalkuliert.

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