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Rubrik: Sport & Bewegung

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Sport & Bewegung

Neue Richtlinien für die Sportförderung in Dülmen

Das Interesse der Sportvereine an den neuen Förderrichtlinien war groß.

Neue Richtlinien für die Sportförderung in Dülmen

Von dem großem Interesse an den neuen Sportförderrichtlinien zeugte das dicht besetzte Forum der Alten Sparkasse. Sportvereine waren zu diesem Informationsabend eingeladen worden, um Informationen über die neuen Fördermöglichkeiten zu bekommen. Klaus Ricker, Leiter des städtischen Fachbereichs Bildung und Ralf Frerick, Abteilungsleiter Schule und Sport, stellten die wesentlichen Neuerungen vor.
„Der Politik ist bekannt, was Sie als Vereine für die Stadt Dülmen leisten“, betonte Ricker. Eine Neufassung der Sportförderrichtlinien hatte die Stadtverordnetenversammlung im Juli 2017 einstimmig beschlossen. Für Vereine eröffnen sich damit zusätzliche Fördermöglichkeiten. Außerdem können sie für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen künftig bis zu 60 Prozent ihrer Fremdkosten erstattet bekommen.

Förderung von Jubiläen, Jugendarbeit und innovativen Projekten

Zusätzlich zu den bisherigen Fördergegenständen haben Vereine dann auch die Möglichkeit, Zuschüsse bei Vereinsjubiläen oder für innovative Projekte zu bekommen, die sich z.B. mit gesundheitlicher Prävention, dem Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern oder ausgewählten Problemlagen der Jugendpflege beschäftigen. Außerdem erhalten Vereine zukünftig zweckgebundene pauschale Sportfördermittel für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.

Höhere Zuschüsse bei Baumaßnahmen möglich

Umfangreiche Änderungen und Ergänzungen ergeben sich zum Thema „Förderung für bauliche Maßnahmen an Sportanlagen“, die sich grundsätzlich an den Ziele der allgemeinen Sportentwicklung und den durch die Uni Wuppertal formulierten Handlungsempfehlungen orientieren sollen. Demnach gibt es künftig für entsprechende bauliche Maßnahmen einen Sockelbetrag in Höhe von 30 Prozent der Fremdkosten. Sind bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B. das Einbringung von Eigenleistung, kann der Förderbetrag auf insgesamt bis zu 60 Prozent ansteigen.
So gibt es zusätzliche Förderungen von jeweils fünf Prozent bei energetischen Maßnahmen sowie bei Maßnahmen, die der Werterhaltung der Sportanlage dienen oder multifunktionale Nutzungen ermöglichen. Ebenfalls werden jeweils fünf Prozent angerechnet, wenn für die Maßnahme kein Fremdkapital benötigt wird, wenn der Verein Angebote für Nichtmitglieder oder besondere Gruppen (z.B. Senioren) bereithält oder mit anderen Sportvereinen oder Partnern kooperiert. Bis zu 7,5 Prozent zusätzlich erhalten Vereine, je größer der Anteil von jugendlichen Mitgliedern ist. Stadtsportring-Vorsitzender Andreas Metelski zeigt sich zufrieden mit den neuen Richtlinien: „Alle Dülmener Sportvereine sollten sich mit den neuen Regelungen vertraut machen, um mögliche Förderchancen nutzen zu können.“ Die neuen Förderrichtlinien schaffen zusätzliche Möglichkeiten, die Sportvereine finanziell zu unterstützen.

Förderung über das Ehrenamt

Für Aktionen oder Feiern, die nicht über den Topf der Sportförderung laufen, ist auch eine Förderung aufgrund des ehrenamtlichen Engagement der Vereinsmitglieder möglich. So können beispielsweise Zuschüsse für Weihnachtsfeiern bei Ehrenamtskoordinatorin Hildegard Streyl beantragt werden.

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