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Rubrik: Sonstiges

Meldung von: Ute Niehoff, LFP Redaktion
Rubrik: Sonstiges

Bundestagswahl am 24.09.2017: Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen erhältlich

Foto: Stimmzettelschablone und Audio-CD

Bundestagswahl am 24.09.2017: Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen erhältlich

Kreis Coesfeld - Zur Bundestagswahl am 24. September 2017 stehen blinden und sehbehinderten Menschen wieder kostenlose Wahlhilfen zur Verfügung. Dank Stimmzettelschablonen können sie ihre Stimme eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben.

Die Mitglieder der regionalen Bezirksgruppen und der Ortsvereine des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler, die nicht in diesen Vereinen organisiert sind, können sie telefonisch über die bundesweite Hotline unter 01805-666 456 (0,14 EUR pro Minute aus dem Festnetz) oder bei der Landesgeschäftsstelle des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V., Dortmund, Telefon 0231 / 55 75 900, anfordern. „Es empfiehlt sich, diese Wahlhilfen möglichst frühzeitig zu bestellen, damit sie noch rechtzeitig zur Wahl ausgeliefert werden“, betont Kreisdirektor Joachim L. Gilbeau in seiner Funktion als Kreiswahlleiter.

Der Umschlag mit den Wahlhilfen enthält eine Stimmzettelschablone aus Karton und eine Audio-CD mit der Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone. Außerdem enthält die CD die vollständigen Texte der Stimmzettel der einzelnen Wahlkreise in NRW. Die Schablone hat die Form einer Mappe, in die der Stimmzettel eingelegt wird. Durch die runden Öffnungen über den zu markierenden Kreisen können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihre Erst- und Zweitstimme abgeben. Dazu müssen sie allerdings vorher die akustische Fassung des Stimmzettels für ihren Wahlkreis anhören, damit sie wissen, welche Kandidatinnen und Kandidaten bzw. welche Partei zu den jeweils auf der Schablone in Großdruck und Punktschrift nummerierten Öffnungen gehören. Auf allen Stimmzetteln wurde die rechte obere Ecke abgeschnitten, damit der Stimmzettel selbstständig korrekt eingelegt werden kann.